E-Day 2010

» Die Siegerfilme

E-Video Award

Der E-Video Award ist der Preis für die innovativste Online-Filmidee des Jahres und wird anlässlich des E-Day 2010 der Wirtschaftskammer Österreich zum ersten Mal vergeben.

Am E-Day 2010 vergeben, die Wirtschaftskammer Österreich, der Fachverband Werbung und Marktkommunikation und der Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie erstmals Preise für die innovativsten Videos des Jahres 2009 in drei verschiedenen Kategorien. Im Rahmen des E-Day werden in einer Gala die drei besten Arbeiten jeder Kategorie prämiert und öffentlich vorgeführt. Zur Präsentation der drei besten Arbeiten pro Kategorie am 04.03.2010, werden die Gewinner persönlich eingeladen.

Vergeben wird der E-Day 2010 E-Video Award für folgende Film-Kategorien:

  • Online-Advertising
  • Online-Video
  • Online-Newcomer

Prämiert werden in den Kategorien „Online-Advertising“ und „Online-Video“ jeweils der Auftraggeber der Produktion (Unternehmen), die Werbeagentur (falls beteiligt!) und die ausführende kreative Filmproduktion, in der Kategorie „Online-Newcomer“ der „kreative Produzent“.

Folgende Themenkreise sind den Kategorien zugeordnet:

Online-Advertising: Online-Audiovisuelle Werbung, werbenaher Image Film, Viral Spot, udgl.

Online-Video: Dokumentationen, IP-TV-Formate, Wirtschaftsfilme, Educational Entertainment, professionelle Musikvideos, udgl.

Online-Newcomer: geringes Budget; Verwertung als Pod- oder Webcast, non-commercial, udgl.

Einreichung: Von 20.01.2010 bis 08.02.2010 besteht Gelegenheit, sich online für die Teilnahme am Wettbewerb zu registrieren. Die Arbeiten sind ausschließlich online über www.eday.at einzureichen.
Sämtliche Einreichunterlagen werden vor der Jurierung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert. Soweit innerhalb der Frist möglich, haben EinreicherInnen die Möglichkeit, ihre Unterlagen zu komplettieren. Zur Bewertung gelangen nur Arbeiten, die fristgerecht einlangen. Allfällige Abweichungen von den Einreichbedingungen werden der Jury bekannt gegeben. Es liegt im Ermessen der Jury, bei Nichterfüllung von Einreichbedingungen Arbeiten aus der Wertung zu nehmen. Die TeilnehmerInnen dürfen mehrere Videos einreichen. Jedes Video darf nur in einer Kategorie eingereicht werden.
Als Videostream-Plattform kommt Youtube zum Einsatz. Der/die TeilnehmerIn erklärt, die angegebenen Daten überprüft zu haben. Er/sie stimmt der elektronischen Erfassung der Daten zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs zu. Nach Abwicklung des Wettbewerbs werden diese Daten gelöscht.

Dateiformat: Die Arbeiten können in allen von Youtube akzeptierten Formaten eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigung: Es können nur Videos (Einzel- oder Serienspots) eingereicht werden, deren Zweck wesentlich in der Online–Präsentation und Online-Verwertung liegt. Hinsichtlich letzt genannten Punktes ist der Einreicher begründungspflichtig. Audiovisuelle Inhalte wie Flashanimationen, die nicht als Animationsfilme zu verwerten sind sowie reine Bewegbildgrafiken (z.B.:Bannerwerbung) udgl., sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Kategorie „Online-Newcomer“ sind alle Mitglieder der WKO mit aufrechter Gewerbeberechtigung.

Mit Ausnahme der Kategorie „Online-Newcomer“ sind zur Einreichung berechtigt:

  • der Auftraggeber der Produktion
  • Werbeagenturen (Voraussetzung Mitglied des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation)
  • Filmproduktionsunternehmen (Voraussetzung Mitglied des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie)

In der Kategorie „Online-Newcomer“ ist die Person zur Teilnahme berechtigt, die sich für den Inhalt der audiovisuellen Produktion als „kreativer Produzent“ verantwortlich zeichnet. Eine aufrechte Gewerbeberechtigung ist hier nicht Antragsvoraussetzung.
Die Teilnahme am E-Day 2010 E-Video Award ist kostenfrei.
Jede Anmeldung kann online bis zum Anmeldeschluss am 05.02.2010 kostenfrei geändert oder storniert werden.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Funktionäre der Wirtschaftskammern Österreichs.

Mit der Einreichung erklärt der Einreicher, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen und der Wirtschaftskammer Österreich das Recht zur Online- Veröffentlichung und Online-Zurverfügungstellung im oben umschriebenen Rahmen für das Publikumsvoting und zur öffentlichen Aufführung im Rahmen der E-Day Gala zu erteilen.
Mit der Teilnahme erklärt der/die TeilnehmerIn mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens/Firma, Unternehmenslogos und gegebenenfalls eines Fotos im Zuge der Berichterstattung über den Wettbewerb einverstanden zu sein.

Jury und Publikumsvoting:
Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten erfolgt in zwei Stufen.

Das Publikumsvoting startet am 10.02.2010 und endet am 24.02.2010. Das Publikum nominiert die besten zehn Videos pro Kategorie. Von diesen zehn Videos werden im Rahmen einer Jurysitzung die besten drei Werke jeder Kategorie ausgewählt und gereiht. Die Jury besteht aus sieben Mitgliedern, wobei je drei vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Fachverband Audiovisions- und Filmindustrie entsendet werden. Die Wirtschaftskammer Österreich hat das Recht, ein Mitglied zu nominieren.
Die JurorInnen bewerten nach den Kriterien Kreativität, Idee, Innovationsgrad und technische Ausführung. Das aus den individuellen Bewertungen aller Juroren resultierende Ergebnis bildet die Grundlage für die Diskussion der Jury. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden elektronisch verständigt.

Preis: Der erste Platz jeder Kategorie erhält eine Trophäe. Diese Trophäe bekommt in der Kategorie „Online-Advertising“ die Werbeagentur, in der Kategorie „Online-Video“ der Filmproduzent und in der Kategorie „Online-Newcomer“ die einreichende Person. Die ersten drei Plätze jeder Kategorie erhalten eine Urkunde für jeweils Drei pro Preis (Kunde/Werbung/Film) bzw. Einen pro Preis (Newcomer). Eine Barablöse der Trophäe ist nicht möglich.

Rechtserklärung und Haftung: Gegen die Wirtschaftskammer Österreich, den Fachverband Werbung und Marktkommunikation und den Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie bestehen keinerlei Ansprüche für den Fall eines Widerrufs des Wettbewerbs aufgrund unvorhergesehener Umstände.